Förderungen

Leider sind die Mittel für die Förderung von schulischen Projekten im Schuljahr 2022/23 aufgebraucht. Für die Unterstützung von Musikworkshops im Bereich der außerschulischen Jugendarbeit kann weiterhin angesucht werden.

Sie haben einen interaktiven, spannenden Workshop für Kinder oder Jugendliche gefunden? Wunderbar! Dann lassen Sie uns ihr Projekt unterstützen. Wir fördern grundsätzlich bis zu 70% der anfallenden Kosten bzw. maximal 200 Euro pro Workshop.

Ihr Projekt mit unserer Förderung – so funktioniert’s:

Projekt auswählen
Suchen Sie sich einen Workshop für Ihren Musikunterricht aus. Sie können einen aus unserer Projektübersicht wählen oder einen eignen vorschlagen.
Workshop vereinbaren
Kontaktieren Sie Ihren gewünschten Referenten/ ihre gewünschte Referentin und legen Sie ein Termin für das Projekt fest.
Förderformular ausfüllen und schicken
Füllen Sie den hier verfügbaren Förderantrag aus und senden Sie ihn an info@contomusicale.com.
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Laden Sie die Logos von Conto musicale und Abteilung 6 des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung für Ihre Plakate, Programme herunter.
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Suchen Sie sich einen für Ihre Zielsetzung passenden Workshop aus. Sie können einen aus unserer Projektübersicht wählen oder einen eigenen vorschlagen.

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Kontaktieren Sie Ihren gewünschten Referenten/ ihre gewünschte Referentin und legen Sie ein Termin für das Projekt fest.

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Füllen Sie den hier verfügbaren Förderantrag aus und senden Sie ihn an info@contomusicale.com

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Jetzt Förderung beantragen

Laden Sie hier den Förderantrag hier als Word oder pdf herunter und senden Sie ihn an info@contomusicale.com.

Hier Logos dowloaded

Falls Sie Werbematerialien wie Plakate, Programme oder ähnliches verwenden Sie bitte das Logo von Conto musicale und Abteilung 6 des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung als Subventionsgeber.

 

Förderrichtlinien für Projekte im Musikunterricht

Wer darf einen Antrag stellen? Was wird wie gefördert? Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten rund um unseren Förderantrag.

Die Förderungsansuchen können nur von in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit tätigen Personen oder Musiklehrer*innen eingebracht werden. Künstler*innen und Musikschaffende treten als Ansprechpartner und „Projektlieferanten“ auf.

Als förderungswürdig werden Projekte erachtet, die die Selbsttätigkeit von Kindern und Jugendlichen in den Mittelpunkt stellen, Workshop-Charakter und musikalische Interaktion aufweisen und zum Singen, Musizieren und Bewegen (Tanz) anregen. Konzerte und Vorträge sollen die Kinder/Jugendlichen aktiv einbinden.

Gefördert werden 70% eines förderungswürdigen Projektes; die Obergrenze beträgt jedoch grundsätzlich € 200,-.

Der Verein behält sich vor, die Subventionsbeträge auf- bzw. abzurunden.

Pro Förderwerber und Förderzeitraum wird ein Projekt gefördert. Sollten sich mehrere Institutionen an demselben Projekt beteiligen, wird die Förderung nur einmal gewährt. Die Teilnehmeranzahl bei den einzelnen Projekten sollte dem Workshop-Charakter angepasst und pädagogisch vertretbar sein.

Der Verein „Conto musicale“ ist als Subventionsgeber in angemessener Form zu nennen und auf Plakaten und Programmen sind die Logos von Conto musicale und Abteilung 6 des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung anzubringen.