Förderrichtlinien für Projekte im Musikunterricht
Wer darf einen Antrag stellen? Was wird wie gefördert? Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten rund um unseren Förderantrag.
Die Förderungsansuchen können nur von in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit tätigen Personen oder Musiklehrer*innen eingebracht werden. Künstler*innen und Musikschaffende treten als Ansprechpartner und „Projektlieferanten“ auf.
Gefördert werden 70% eines förderungswürdigen Projektes; die Obergrenze beträgt jedoch grundsätzlich € 200,-.
Der Verein behält sich vor, die Subventionsbeträge auf- bzw. abzurunden.
Pro Förderwerber und Förderzeitraum wird ein Projekt gefördert. Sollten sich mehrere Institutionen an demselben Projekt beteiligen, wird die Förderung nur einmal gewährt. Die Teilnehmeranzahl bei den einzelnen Projekten sollte dem Workshop-Charakter angepasst und pädagogisch vertretbar sein.
Der Verein „Conto musicale“ ist als Subventionsgeber in angemessener Form zu nennen und auf Plakaten und Programmen sind die Logos von Conto musicale und Abteilung 6 des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung anzubringen.