Förderungsrichtlinien
für das Schuljahr 2011/12
1. Als förderungswürdig werden solche Projekte erachtet, die schülerzentriert konzipiert sind, Workshop-Charakter und musikalische Interaktion aufweisen und zum Singen, Musizieren und Bewegen (Tanz) anregen.
2. Gemäß dem Zweck des Vereins ist dieser um Vielfalt in der Projektförderung bemüht. Projekte, die Vokalmusik zum Inhalt haben, werden der Intention des Subventionsgebers entsprechend verstärkt berücksichtigt.
3. Gefördert werden grundsätzlich 70% eines förderungswürdigen Projektes; die Obergrenze beträgt jedoch € 200,-)
4. Der Verein behält sich vor, die Subventionsbeträge auf- bzw. abzurunden.
5. Pro Schule und Schuljahr wird ein Projekt gefördert. Sollten sich mehrere Schulen an demselben Projekt beteiligen, wird die Förderung nur einmal gewährt. Die Schüleranzahl bei den einzelnen Projekten sollte dem Workshop-Charakter angepasst und pädagogisch vertretbar sein.
6. Sollte die Zahl der förderungswürdigen Projekte die budgetären Mittel des Vereines überschreiten, werden diese grundsätzlich nach dem Zeitpunkt des Einreichens gereiht.
7. Der Verein Contomusicale ist als Subventionsgeber in angemessener Form (Programm etc.) zu nennen.
